Ein Luftbild vom Firmenareal für den Geschäftsbericht, eine Vogelperspektive auf die Druckerei-Hallen für die Website, Aufnahmen einer Firmenfeier aus der Höhe: Drohnenfotografie für Unternehmen bezeichnet den professionellen Einsatz unbemannter Fluggeräte für Marketing-, Event- und Redaktionszwecke, inklusive Bewilligung, Versicherung und Flugplanung. Vor wenigen Jahren war das noch ein Nischenthema für Hobbypiloten. 2026 gehört es zum festen Repertoire vieler Content-Strategien Schweizer Firmen, auch wenn die rechtlichen Spielregeln inzwischen anspruchsvoller sind als der blosse Kauf eines Fluggeräts.
Grundlagen der Drohnenfotografie: Registrierung und Kategorien
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die europäisch harmonisierte Drohnenregulierung mit drei Betriebskategorien: «Open» für risikoarme Flüge in Sichtweite, «Specific» für anspruchsvollere Einsätze wie Flüge über Menschenansammlungen oder ausserhalb der Sichtweite, sowie «Certified» für hochkomplexe Operationen. Für Unternehmen relevant ist vor allem die Registrierungspflicht: Wer eine Drohne über 250 Gramm oder ein Modell mit Kamera beziehungsweise anderen Sensoren betreibt, muss sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) über das Portal UAS.gate registrieren und eine Betreibernummer sichtbar an jedem Fluggerät anbringen. Zusätzlich braucht jede Pilotin und jeder Pilot einen Kompetenznachweis, der je nach Kategorie von einem Online-Test bis zu einer praktischen Prüfung reicht. Firmen, die regelmässig Luftaufnahmen für Broschüren, Websites oder Kampagnen produzieren, sollten zudem eine Halterhaftpflichtversicherung abschliessen, die spezifisch Drohnenrisiken abdeckt. Standardpolicen schliessen Flugschäden meist aus.
Drohnenfotografie in der Praxis: Wo Unternehmen sie sinnvoll einsetzen
Der Schweizer Drohnenmarkt erwirtschaftete 2024 einen Umsatz von rund 425 Millionen Franken, mit Prognosen von etwa 879 Millionen Franken bis 2026. Pro Kopf zählt die Schweiz damit zu den weltweit grössten Märkten für zivile Drohnentechnologie. Laut einer Mitteilung des Bundesrats sind bereits über 90’000 Drohnenpilotinnen und -piloten im Land registriert; der professionelle wie private Betrieb ist damit längst Alltag geworden. Für Verlage und Medienunternehmen eröffnen sich mehrere Einsatzfelder: Luftaufnahmen für Reportagen über Bauprojekte oder Landschaftsveränderungen, Imagefilme für Firmenkunden, die eigene Landschaftsfotografie aus neuer Perspektive, dazu Eventaufnahmen bei Firmenanlässen, Messen oder Sommerfesten, ein Bereich mit Hochsaison zwischen Juli und September. Vor jedem Einsatz zählt die Flugzonenprüfung: Nähe zu Flughäfen, Menschenansammlungen und Kantonsgrenzen verändern die zulässige Kategorie, viele Kantone verlangen zusätzlich eine kurzfristige Anmeldung bei Grossanlässen.
Vertiefung: Planung, Persönlichkeitsrechte und Freigaben
Vor dem eigentlichen Dreh lohnt sich eine kurze Checkliste. Liegt die Fläche innerhalb eines kontrollierten Luftraums, ist eine Freigabe der lokalen Flugsicherung einzuholen. Sind auf dem Areal Menschen zu erwarten, die nicht zur eigenen Belegschaft gehören, braucht es zusätzliche Absicherung. Auch der Umgang mit Aufnahmen, auf denen Nachbargrundstücke oder erkennbare Personen zu sehen sind, gehört vorab geklärt, denn gerade dieser Punkt wird oft unterschätzt. Luftaufnahmen berühren schnell Persönlichkeitsrechte Dritter, etwa wenn Personen auf Nachbargrundstücken erkennbar abgebildet werden, ohne dass eine Einwilligung vorliegt. Ein sauberer Workflow sieht deshalb vor, schriftliche Einwilligung von Grundstückseigentümern einzuholen, Personen im Bild nach Möglichkeit unkenntlich zu machen oder um Zustimmung zu bitten, und das Rohmaterial so zu archivieren, dass sich Nutzungsrechte später nachvollziehen lassen. Für Unternehmen, die Drohnenaufnahmen regelmässig extern in Auftrag geben, empfiehlt sich zudem ein kurzer Vertrag mit der Pilotin oder dem Piloten. Er regelt Bewilligungen, Versicherungsnachweis und Nutzungsrechte am fertigen Material klar, sodass auch bei Reklamationen die Verantwortlichkeiten eindeutig bleiben.
FAQ
Braucht jede Firmendrohne eine Bewilligung?
Nicht zwingend eine Einzelbewilligung, aber praktisch immer eine Registrierung beim BAZL, sobald die Drohne über 250 Gramm wiegt oder eine Kamera besitzt. Für anspruchsvollere Flüge der Kategorie «Specific» ist zusätzlich ein Betriebsbewilligungsverfahren nötig.
Wer darf eine Firmendrohne fliegen?
Jede Person mit gültigem Kompetenznachweis, die als Betreiberin oder Betreiber registriert ist. Für Mitarbeitende empfiehlt sich zusätzlich eine interne Schulung, auch wenn der offizielle Onlinetest bereits absolviert wurde.
Was kostet professionelle Drohnenfotografie für Unternehmen?
Externe Anbieter verlangen je nach Aufwand und Ausrüstung meist zwischen einigen Hundert und wenigen Tausend Franken pro Einsatztag, abhängig von Nachbearbeitung, Versicherung und benötigter Bewilligungskategorie.
Dürfen Drohnenaufnahmen von Firmenevents ohne Weiteres veröffentlicht werden?
Nur wenn erkennbare Personen eingewilligt haben oder nicht identifizierbar sind. Bei grösseren Anlässen empfiehlt sich ein Hinweis auf den Dreheinsatz in Einladung oder am Eingang.
Welche Versicherung braucht eine Firma für Drohnenflüge?
Sinnvoll ist eine Halterhaftpflichtversicherung speziell für Drohnen, da Standardpolicen für Betriebshaftpflicht Flugschäden in der Regel ausschliessen.
Fazit
Aus dem Nischenthema für Hobbypiloten ist ein professionelles Werkzeug für Content, Reportage und Eventdokumentation geworden. Markt- und Registrierungszahlen bestätigen das. Wer als Unternehmen einsteigt, sollte die Registrierung beim BAZL sauber erledigen, die eigene Einsatzkategorie realistisch einschätzen und bei jeder Aufnahme mit erkennbaren Personen an die Persönlichkeitsrechte denken. Mit dieser Basis lässt sich die Sommersaison 2026 für Firmenevents, Reportagen und Imagefilme aus der Luft nutzen – rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.

