Drohnenfotografie für Unternehmen: Regeln und Praxis 2026

Drohnenfotografie für Unternehmen: Regeln und Praxis 2026

Ein Luftbild vom Firmenareal für den Geschäftsbericht, eine Vogelperspektive auf die Druckerei-Hallen für die Website, spektakuläre Aufnahmen einer Firmenfeier von oben: Drohnenfotografie für Unternehmen bezeichnet den professionellen Einsatz unbemannter Fluggeräte für Marketing-, Event- und Redaktionszwecke – mit allem, was an Bewilligungen, Versicherung und Flugplanung dazugehört. Was vor wenigen Jahren noch ein Nischenthema für Hobbypiloten war, ist 2026 fester Bestandteil vieler Content-Strategien Schweizer Firmen, auch wenn die rechtlichen Spielregeln inzwischen komplizierter geworden sind als blosser Kauf eines Fluggeräts.

Grundlagen der Drohnenfotografie: Registrierung und Kategorien

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die europäisch harmonisierte Drohnenregulierung mit drei Betriebskategorien: «Open» für risikoarme Flüge in Sichtweite, «Specific» für anspruchsvollere Einsätze wie Flüge über Menschenansammlungen oder ausserhalb der Sichtweite, sowie «Certified» für hochkomplexe Operationen. Für Unternehmen relevant ist vor allem die Registrierungspflicht: Wer eine Drohne über 250 Gramm oder ein Modell mit Kamera beziehungsweise anderen Sensoren betreibt, muss sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) über das Portal UAS.gate registrieren und eine Betreibernummer sichtbar an jedem Fluggerät anbringen. Zusätzlich braucht jede Pilotin und jeder Pilot einen Kompetenznachweis, der je nach Kategorie von einem Online-Test bis zu einer praktischen Prüfung reicht. Firmen, die regelmässig Luftaufnahmen für Broschüren, Websites oder Kampagnen produzieren, sollten zudem eine Halterhaftpflichtversicherung abschliessen, die spezifisch Drohnenrisiken abdeckt – Standardpolicen schliessen Flugschäden meist aus.

Drohnenfotografie für Unternehmen: Kompakt1RegistrierungPflicht ab 250 GrammBetreibernummer sichtbar an Drohne anbringenKompetenznachweis je nach Kategorie nötig2KategorienOpen, Specific, CertifiedRisikoklasse bestimmt Auflagen und PrüfungFlughöhe und Umfeld entscheiden die Klasse3Marktwachstum425 auf 879 MillionenSchweizer Drohnenmarkt wächst bis 2026Pro Kopf einer der grössten Märkte4BildrechtePersönlichkeitsrechte bea…Einwilligung bei erkennbaren Personen einholenNutzungsrechte vertraglich klar regelnpublisher.ch

Drohnenfotografie in der Praxis: Wo Unternehmen sie sinnvoll einsetzen

Wie gross das Interesse an der Technologie inzwischen ist, zeigen Marktzahlen der Drohnenbranche: Der Schweizer Drohnenmarkt erwirtschaftete 2024 einen Umsatz von rund 425 Millionen Franken, mit Prognosen von etwa 879 Millionen Franken bis 2026 – die Schweiz gilt damit pro Kopf als einer der weltweit grössten Märkte für zivile Drohnentechnologie. Parallel dazu sind laut einer Mitteilung des Bundesrats bereits über 90’000 Drohnenpilotinnen und -piloten in der Schweiz registriert, ein deutlicher Hinweis darauf, wie alltäglich der professionelle wie private Betrieb inzwischen geworden ist. Für Verlage und Medienunternehmen eröffnen sich damit mehrere Einsatzfelder: Luftaufnahmen für Reportagen über Bauprojekte oder Landschaftsveränderungen, Imagefilme für Firmenkunden, die eigene Landschaftsfotografie aus neuer Perspektive sowie Eventaufnahmen bei Firmenanlässen, Messen oder Sommerfesten – ein Bereich, der zwischen Juli und September traditionell Hochsaison hat. Wichtig bleibt dabei die Flugzonenprüfung vor jedem Einsatz: Nähe zu Flughäfen, Menschenansammlungen und Kantonsgrenzen verändern die zulässige Kategorie, und viele Kantone verlangen zusätzlich eine kurzfristige Anmeldung bei Grossanlässen.

Vertiefung: Planung, Persönlichkeitsrechte und Freigaben

Vor dem eigentlichen Dreh lohnt sich eine kurze Checkliste. Liegt die Fläche innerhalb eines kontrollierten Luftraums, braucht es eine Freigabe der lokalen Flugsicherung? Sind auf dem Areal Menschen zu erwarten, die nicht zur eigenen Belegschaft gehören? Und wie wird mit Aufnahmen umgegangen, auf denen Nachbargrundstücke oder erkennbare Personen zu sehen sind? Gerade Letzteres wird oft unterschätzt: Luftaufnahmen berühren schnell Persönlichkeitsrechte Dritter, etwa wenn Personen auf Nachbargrundstücken erkennbar abgebildet werden, ohne dass eine Einwilligung vorliegt. Ein sauberer Workflow sieht deshalb vor: schriftliche Einwilligung von Grundstückseigentümern einholen, Personen im Bild nach Möglichkeit unkenntlich machen oder um Zustimmung bitten, und das Rohmaterial so archivieren, dass sich Nutzungsrechte später nachvollziehen lassen. Für Unternehmen, die Drohnenaufnahmen regelmässig extern in Auftrag geben, empfiehlt sich zudem ein kurzer Vertrag mit der Pilotin oder dem Piloten, der Bewilligungen, Versicherungsnachweis und Nutzungsrechte am fertigen Material klar regelt – so bleiben auch bei Reklamationen die Verantwortlichkeiten eindeutig.

FAQ

Braucht jede Firmendrohne eine Bewilligung?

Nicht zwingend eine Einzelbewilligung, aber praktisch immer eine Registrierung beim BAZL, sobald die Drohne über 250 Gramm wiegt oder eine Kamera besitzt. Für anspruchsvollere Flüge der Kategorie «Specific» ist zusätzlich ein Betriebsbewilligungsverfahren nötig.

Wer darf eine Firmendrohne fliegen?

Jede Person mit gültigem Kompetenznachweis, die als Betreiberin oder Betreiber registriert ist. Für Mitarbeitende empfiehlt sich zusätzlich eine interne Schulung, auch wenn der offizielle Onlinetest bereits absolviert wurde.

Was kostet professionelle Drohnenfotografie für Unternehmen?

Externe Anbieter verlangen je nach Aufwand und Ausrüstung meist zwischen einigen Hundert und wenigen Tausend Franken pro Einsatztag, abhängig von Nachbearbeitung, Versicherung und benötigter Bewilligungskategorie.

Dürfen Drohnenaufnahmen von Firmenevents ohne Weiteres veröffentlicht werden?

Nur wenn erkennbare Personen eingewilligt haben oder nicht identifizierbar sind. Bei grösseren Anlässen empfiehlt sich ein Hinweis auf den Dreheinsatz in Einladung oder am Eingang.

Welche Versicherung braucht eine Firma für Drohnenflüge?

Sinnvoll ist eine Halterhaftpflichtversicherung speziell für Drohnen, da Standardpolicen für Betriebshaftpflicht Flugschäden in der Regel ausschliessen.

Fazit

Drohnenfotografie hat sich von der Spielerei zum professionellen Werkzeug für Content, Reportage und Eventdokumentation entwickelt – die Zahlen aus Markt und Registrierung belegen das deutlich. Wer als Unternehmen einsteigen will, kommt an drei Punkten nicht vorbei: einer sauberen Registrierung beim BAZL, einer realistischen Einschätzung der eigenen Einsatzkategorie und einem Bewusstsein für Persönlichkeitsrechte bei jeder Aufnahme, auf der Menschen zu sehen sind. Wer diese Basis schafft, kann die Sommersaison 2026 mit Firmenevents, Reportagen und Imagefilmen aus der Luft nutzen, ohne rechtlich oder versicherungstechnisch ins Risiko zu laufen.

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