Arbeiten an elektrischen Anlagen – einige Erklärungen

Wer Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen will, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Gestützt auf das eidg. Elektrizitätsgesetz (EleG) mit den Artikeln 3 und 55 besteht die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV). Diese regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Kontrolle bei Betrieb mit Starkstrom bis 1000 V (Volt) Wechsel- oder 1500 V ­Gleichspannung.

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des eidg. Starkstrominspektorats (ESTI).

Die Bewilligung betrifft auch Röntgen-, Neon-, Ionisations-, Lackierungs-, Viehhüterinstallationen. Ebenso gilt diese Verordnung bei Installationen bis maximaler Betriebsspannung von 50 V Wechsel- oder 120 V Gleichspannung und einem maximalen Betriebsstrom über 2 A (Ampère).

Die dazu verwendeten Komponenten wie Transformatoren, Netzgeräte und Leuchtmittel aller Art usw. sind ebenfalls – mit der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) – auf das oben genannte EleG gestützt und gelten bis zu einer Nennspannung von 50 V bis 1000 V Wechsel- oder von 75 V bis 1500 V Gleichspannung. Gleichsam gilt die Verordnung für Niederspannungserzeugnisse mit einer Betriebsspannung unter 50 V Wechsel- und 75 V Gleichspannung. Daraus ist ersichtlich, dass Leuchtwerbeanlagen mit LEDs und/oder mit konventionellen Leuchtmitteln wie Neon oder FL usw. in diesen Spannungsbereich fallen. Somit sind diese Verordnungen für unsere Branche eindeutig bindend.

Bewilligungsvarianten
Natürliche Personen können eine Installationsbewilligung erhalten, wenn sie fachkundig sind, ihr Ausbildungslevel dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist – sowie sie die Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnungen einhalten. Je nach Art und Umfang für Arbeiten an elektrischen Installationen ist eine «allgemeine» oder eine «eingeschränkte» Installationsbewilligung notwendig. Als fachkundig gelten Personen, die über eine eidg. anerkannte Ausbildung im elektrotechnischen Bereich z. B. Elektroinstallateur (EFZ) oder höhere Fachprüfung (Meisterprüfung), Diplom einer Fachhochschule (FH), Diplom einer höheren Fachschule (HF) und eine Praxisprüfung beim EIT.swiss bestanden haben. Auch Betriebe können eine Installationsbewilligung erhalten, sofern sie eine fachkundige Person mit vorgängig genannter Ausbildung beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann.

Eine eingeschränkte Installationsbewilligung dient für Arbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV z. B. an Leuchtwerbeanlagen oder nur für den Anschluss oder Austausch elektrischer Erzeugnisse nach Art. 15 NIV z. B. Transformatoren, Netzgeräte oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen usw. Eine eingeschränkte Bewilligung für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert, wie z. B. Leuchtschriften oder ähnliche wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, die eine vom ESTI durchgeführte Prüfung bestanden haben und drei Jahre praktische Tätigkeit an solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des ESTI ebenfalls bestanden hat.

In unserer Branche sind vor allem Arbeiten nach Art. 14 oder vereinzelt nach Art. 15 gefragt. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an solchen Anlagen ausführen (Art. 14.4 NIV), wenn sie einen vom ESTI anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 42 Lektionen Elektrosicherheit im Betrieb oder in einer qualifizierten Ausbildungsstätte absolviert haben. Die Arbeiten sind mit einer Kontrolle der ausgeführten Arbeiten abzuschliessen, und das Ergebnis dieser Kontrolle ist zu dokumentieren.

Die Installationsbewilligung ist unbefristet, nicht übertragbar und gilt für die ganze Schweiz. Verlässt beispielsweise der technische Leiter (oder bei eingeschränkten Installationsbewilligungen die Person, welche die für die Erteilung der Bewilligung verlangten Fachkenntnisse besitzt) den Betrieb, so erlischt die Installationsbewilligung für diesen Betrieb. Änderungen an einer erteilten Bewilligung sind dem ESTI innert 14 Tagen zu melden und können auch widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr gegeben sind – oder der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwiegender Weise gegen diese Verordnung verstösst. Das ESTI führt ein öffentliches Verzeichnis der Installationsbewilligungen und gibt den Widerruf ebenfalls öffentlich bekannt. Widerrufene Bewilligungen werden unverzüglich aus dem Verzeichnis entfernt.

Ausbildung
Die notwendige Ausbildung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für unseren Industriebereich wird in Zusammenarbeit mit Firmen (z. B. Certum) und Fachpersonen aus dem VWP vermittelt. Die allgemeine elektrotechnische Ausbildung erfolgt durch professionelle Ausbildner mit grosser Praxisnähe der Certum, und die branchenspezifischen Lektionen werden durch ausgewiesene Fachpersonen der Branche abgehalten. Dieser umfangreiche Lehrgang ist anspruchsvoll und bedarf auch Lernaufwand ausserhalb der Kursinfrastruktur. Schwerpunkte der Ausbildungsunterlagen werden im Kurs durchgearbeitet. Vermittelt werden z. B. die Grundlagen in Elektrotechnik, die Berechnung von Leistung und Verbrauch, der sichere Umgang mit Elektrizität, branchenspezifische Messtechnik oder die korrekte Anwendung der einschlägigen Normen.

Weiter kann ein zusätzlicher Repetitionsausbildungstag gebucht werden. Die Prüfung führt das ESTI in Fehraltorf durch, erfolgt vier Wochen nach dem Certum-Kurs und dauert ca. ½ Tag. Ist die Prüfung absolviert sind jährliche Refresher-Kurse obligatorisch. Sie dienen als Update zur Ausbildung und informieren z. B. über neue Messtechniken, News der Branche, Normen oder Vorschriften usw. Damit wird sichergestellt, dass der Inhaber immer auf dem aktuellen Wissensstand bleibt. Die «Refreshertage» finden meistens am Kurszentrum der ­Certum in Dietikon statt. Weitere Infos dem Weiterbildungsangebot zu entnehmen.

Kursangebot, Anmeldung und Prüfungsvoraussetzung
Der Lehrgang bei Certum nach Art. 14 NIV findet jährlich jeweils im Herbst statt, und für unsere Branche stehen normalerweise vier Ausbildungsplätze zur Verfügung. Der Kurs im Oktober 2021 ist bereits ausgebucht. Die Anmeldung erfolgt über die Website des VWP unter dem Link Angebote und Kurse und wird in Kürze aufgeschaltet. Damit stellen Sie sicher, dass Sie sich für unseren praxisgerechten Branchenkurs anmelden und auch von einem Branchenrabatt profitieren können, den sie aber nur über die Anmeldung via VWP-Website erhalten. Die Kursbestätigung und Aufgebot usw. erfolgt dann über Certum.

Kursteilnehmer, die auch die ESTI-Prüfung absolvieren möchten benötigen eine elektrische Grundausbildung (Elektriker, Elektromonteur EFZ) oder arbeiteten drei Jahre unter einem Bewilligungsträger im Betrieb. Weitere Infos: Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen Art. 14 NIV – Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI (admin.ch).

Prüfungsinteressierte melden sich im WEB-Portal unter www.esti.admin.ch/de/themen/bewilligungen-niv-uebersicht/anmeldungen-und-gesuche an. Mit einem Login und zu erstellendem Passwort können Sie sich dort einloggen, wählen die Prüfungsart aus und laden die geforderten Ausbildungsnachweise hoch. Danach erfolgt eine Validierung durch das ESTI, und Sie erhalten bei positiver Beurteilung eine Prüfungszulassungsbestätigung. Erfüllt die prüfungsanfragende Person die geforderten Bedingungen nicht, so nehmen Sie mit dem Verantwortlichen Ressort Technik VWP Kontakt auf.

Die Kosten
Die reinen Kurskosten für die sechstägige Ausbildung (2 × 3 Tage) zu Art. 14 bei Certum liegen derzeit bei Fr. 2500.–/Person. Der Repetitionstag beläuft sich auf Fr. 500.–, und die Prüfung beim ESTI liegt derzeit bei Fr. 1200.–. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die durch das ESTI ausgestellte betriebliche oder persönliche Bewilligung Fr. 350.– kostet. Ebenso sind die fehlenden Stunden im Betrieb zu berücksichtigen und allfällige Terminverschiebungen infolge verspäteter Ausführung der Arbeiten einzurechnen. Nicht zu vergessen sind auch die notwendigen konformen Messmittel, die je nach Messsystem zwischen Fr. 650.– bis Fr. 1500.– liegen.

Somit ist klar ersichtlich, dass diese Ausbildung nicht gerade günstig ist, aber dafür erhält die Firma und Branche gut ausgebildetes Personal, womit sich Fehler minimieren lassen. Mit dieser «Ausbildungsversicherung» können ihre Monteure fach- und vorschriftsgemäss installieren. Somit werden Fehler im Umgang mit Elektrizität erheblich reduziert und wirken für Mitarbeiter sowie Unternehmer sicherlich entspannter. Bei einem Arbeitsunfall haben der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer dann mindestens die vorgeschriebenen gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die technische Kommission empfiehlt allen Betrieben unserer Branche eine solche Ausbildung – insbesondere aber Firmen, die Leuchtwerbeanlagen herstellen und/oder installieren. 

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