Wie weiter in der Totalrevision der Grundbildung?
Die Kommission Berufsentwicklung und Qualität hat die letzten Monate intensiv gearbeitet, die finalen Anpassungen in den Bildungsvorgaben für den Gestalter*in Werbetechnik EFZ vorgenommen und damit einen weiteren Meilenstein erreicht.
Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) hat die Bildungsverordnung und den Bildungsplan per August 2021 genehmigt. Ab sofort können die beiden Gesetzesvorlagen auf der Webseite des SBFI unter Berufsverzeichnis heruntergeladen werden. Die neue Berufsnummer für den Gestalterin Werbetechnik EFZ lautet 53109. Alle Betriebe, welche auf Lehrbeginn 2022 neue Lehrverträge abschliessen, bilden ihre Lernenden nach der neuen Bildungsverordnung aus.
Gestärkte Zusammenarbeit mit der Westschweiz
Die Übernahme des Präsidiums des Berufsverbandes ARRP (Association Romande des Réalisateurs Publicitaires) durch Julien Pagura und dessen Mitarbeiterin Anouschka Bonzon auf der Geschäftsstelle zeigt sich als wertvoller Schritt in die gemeinsame Zukunft. Beide Personen sind neu Mitglied in der B+Q (Kommission für Berufsentwicklung+Qualität) und vertreten in ihrer Funktion die Anliegen und Bedürfnisse der Berufskollegen aus der Westschweiz.
Alle Kommissionsmitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, für die gesamte Schweiz einheitliche Vorgaben in der Berufsbildung des Gestalterin Werbetechnik EFZ zu erreichen. Dies beinhaltet unter anderem die Angleichung der Inhalte für das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung sowie einen abgestimmten Schullehrplan, welcher für alle drei Schulstandorte Zürich, Bern und Lausanne umsetzbar ist. Darüber hinaus sollen auch die Lerninhalte in den überbetrieblichen Kursen besser koordiniert und so angeglichen werden. Die Aufgleisung dieser Neuausrichtung freut alle Beteiligten ausserordentlich, wobei besonderer Dank Daniel Hug gebührt: Der kantonale Vertreter der Suisse Romande bei der B+Q hat dieses Vorhaben mit grossem Engagement begleitet und unterstützt.
Phase der Implementierung
Für die drei Lernorte Betriebe, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse werden nun die nötigen Unterlagen sowie die weiterführenden Dokumente erarbeitet. Dazu wurden Arbeitsgruppen gebildet. In allen Fachgruppen sind Experten aus den drei Lernorten und allen Sprachregionen vertreten.
Als Basis gilt für alle Lernorte die Lernortkooperationstabelle. Diese steuert den zeitlichen Ablauf der Ausbildung mit den Lerninhalten der verschiedenen Lernorte. Das Erfassen der Leistungsziele im Lehrbetriebs- und Lernendenportal Sephir bleibt bestehen und basiert auf dieser Tabellenstruktur. Der ARRP möchte Sephir in der Westschweiz voraussichtlich ebenfalls einführen und anbieten, wobei der Zeitpunkt der Initiierung noch offen ist.
Ausbildungsbetriebe
Für die Ausbildung in den Betrieben wird ein neuer Kompetenznachweis erarbeitet, welcher die betriebliche Erfahrungsnote generieren wird. Das Dokument «Anforderungen Ausbildungsbetriebe» wird überarbeitet. Alle weiterführenden Dokumente sind im Anhang 1 des Bildungsplanes aufgeführt.
Überbetriebliche Kurse
Die Lehrinhalte für die drei überbetrieblichen Kurse werden nach den Handlungskompetenzbereichen in der Bildungsverordnung und den Leistungszielen im Bildungsplan erstellt. Im ersten und zweiten überbetrieblichen Kurs wird es bedeutende Veränderungen geben. Neu werden beispielsweise die Bereiche Erstellen, Montieren und Unterhalten von werbetechnischen Produkten thematisiert.
Berufsfachschule
Der klassische Unterricht nach Fächern wird entfallen. Neu werden Lerninhalte in zwei Bereiche aufgeteilt: Gestalten und Werbetechnik. Diese Sparten werden kompetenzorientiert vermittelt und generieren die Semesternoten.
Die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Schulen Zürich und Bern zusammen mit Mathieu Krayer von der Berufsfachschule Eracom in Lausanne ist für alle Beteiligten sehr erfreulich, wertvoll und zielführend – auch, da durch diese Konstellation nach gemeinsamen Lösungen gesucht werden kann.
In der Schule für Gestaltung Zürich wird bereits seit mehreren Jahren mit BYOD-Geräten (Bring your own device) gearbeitet. Bern und Lausanne möchten dies voraussichtlich auch einführen.
Informationsveranstaltungen für die Branche
In der Deutschschweiz werden am 26. März 2022 in Bern und am 2. April 2022 in Zürich mit einem Grossanlass die Betriebsvertreter sowie weitere Interessengruppen informiert. Alle Lernorte werden ihre Bildungsinhalte erklären und die Umsetzung erläutern. Die Betriebe werden durch den VWP persönlich angeschrieben und eingeladen, zusätzlich wird auf den sozialen Netzwerken rechtzeitig über das Event informiert.
In der Westschweiz fand am 9. November 2021 in Renens der Journée de lancement statt. Gemeinsam mit den Berufsbildnern und den Lehrpersonen wurden dort auch die Kantonsvertreter über den Stand der Dinge der Totalrevision in Kenntnis gesetzt.
Sabine Frey ist im Verband Werbetechnik + Print (VWP) in der Kommissionsleitung Berufsentwicklung + Qualität tätig und hält weiter die Projektleitung für die Totalrevision des Berufsbildes «Gestalter*in Werbetechnik EFZ» inne. Die Ausbildnerin mit Fachausweis unterrichtet darüber hinaus Berufsbildungsprofis als Dozentin.
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Autor
Sabine Frey
- Rubrik Werbetechnik
- Dossier: Publisher 5/6-2021
- Thema VWP
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