Infoveranstaltung Totalrevision Gestaltende Werbetechnik EFZ

Am 20. August 2022 wurde in Luzern die Infoveranstaltung zur Totalrevision des Berufsbildes Gestalter/in Werbetechnik EFZ durchgeführt und eine kompakte Übersicht betreffend der Änderungen im Zuge der Revision gegeben.

Quelle: @felipepelaquim/unsplash.com

Per Lehrstart Sommer 2022 werden die Lernenden Gestalter/in Werbetechnik EFZ nach neuer Bildungsverordnung (BiVo) ausgebildet. Aus diesem Grund hat der VWP im Anschluss an die Qualifikationsverfahren (QV)-Feier in Luzern eine Infoveranstaltung für die Branche durchgeführt. Vertreten waren die Lehrpersonen der Schulstandorte Bern und Zürich, Instruktoren der überbetrieblichen Kurse (üK), Berufsbildungsfachleute aus den Betrieben sowie Kantonsvertreter. Nach der herzlichen Begrüssung durch Bea Murer, Ressortleitung Bildung, und ganz nach dem Motto «Folie bleibt Folie», wurden die Veränderungen und Anpassungen, gegliedert nach den drei Lernorten, präsentiert.

Ausbildungsbetriebe
Sabine Frey stellte die Änderungen in der Bildungsverordnung vor. Neu ist, dass in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen die Vorgaben beim Vermitteln der Lerninhalte als Handlungskompetenzbereiche festgelegt sind. Weiter wird die Leistung der Lernenden im überbetrieblichen Kurs in Form eines Kompetenznachweises dokumentiert.

Der Grund für die Totalrevision ist vor allem die Handlungskompetenz-orientierte (HKO) Ausbildung. Das Triplex-Modell im Bildungsplan wurde entsprechend durch das HKO-Modell ersetzt. Das Qualifikationsprofil im Bildungsplan beschreibt dieses Modell sehr übersichtlich: Die Leistungsziele sind offener und nach Lernorten beschrieben, die K-Stufen nach Bloom bleiben. In den Anhängen sind das Verzeichnis der Instrumente zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung und zur Förderung der Qualität, die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, das Glossar mit den berufsspezifischen Begriffen sowie die weiteren Erläuterungen zu den Handlungskompetenzen zu finden.

Weiter stellt der VWP die Wegleitung für die Ausbildungsbetriebe zur Verfügung. Neben grundlegenden Empfehlungen sind die Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe formuliert und Merkblätter für die Lerndokumentation zu finden.

Beim Qualifikationsverfahren, erstmals im Sommer 2026 durchgeführt, ändert sich ebenfalls einiges. Die Prüfungszeit der Berufskenntnisse dauert nun nur noch vier statt sieben Stunden. In der Prüfungsposition Praktische Arbeit, welche neu 22 statt 24 Stunden dauert, ist ein 45-minütiges Fachgespräch integriert. Neu ist auch, dass die Prüfungsinhalte nach Handlungskompetenzbereichen vorgegeben werden. Die Gewichtung der Prüfungspositionen und der Endnote wurde angepasst.
Diese Adaptionen werden im Dokument «Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung» dargestellt, das zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite des VWP publiziert wird.

Berufsfachschulen
Die Abschaffung der Fächerstruktur und die konsequente Umsetzung der Handlungskompetenzorientierung stellt die Berufsfachschulen vor neue Herausforderungen. Dank der guten Zusammenarbeit der Schulstandorte Lausanne, Bern und Zürich konnten diese Herausforderungen gemeinsam angegangen werden: Unter anderem musste bestimmt werden, wie die schulischen Noten in der Berufskunde ermittelt werden. Die Handlungskompetenzbereiche a und b bilden zusammen die Note «Gestaltung», die Handlungskompetenzbereiche c, d und e die Note «Werbetechnik».

Für die schulische Ausbildung der einzelnen Handlungskompetenzen wurden 25 Situationen definiert, die jeweils in einem eigenen Lernfeld bearbeitet werden. Diese Struktur bringt Halt und Orientierung und setzt die Handlungskompetenzorientierung konsequent um. Sie bildet ausserdem die Basis des Lehrplans für die Berufsfachschulen. In dem schweizweit gültigen Dokument sind die 25 Lernfelder detailliert beschrieben und alle schulischen Leistungsziele zugeordnet.

Andreas Borter wies in seiner Präsentation auf ein weiteres Dokument hin, dessen Gestaltung bereits auf dem Weg in den Saal auffiel. Sie nahm als Bodenfolie die Funktion eines «roten Teppichs» ein. Die sogenannte «Ausbildungsübersicht» enthält die wichtigsten Informationen des Lehrplans für Berufsfachschulen – chronologisch geordnet und sehr ansprechend illustriert.

Überbetriebliche Kurse
Verena Andermatt erläuterte darauf die Veränderungen, welche die neue BiVo für die überbetrieblichen Kurse mit sich bringt. Die Hauptaufgabe der überbetrieblichen Kurse bleibt: Sie sollen die Ausbildungsbetriebe bei jenen Lerninhalten unterstützen, welche einen hohen Erklärungs- oder Anleitungsbedarf mit sich bringen. Die Handlungskompetenzorientierung führt bei den üKs nicht zu Veränderungen. Inhaltlich unterscheiden sich die neuen Kurse jedoch sehr stark von den aktuell noch abgehaltenen Schulungen: Anstelle der Druckverfahren stehen im üK1-Themen wie Arbeitssicherheit, Grundlagen Kundenkontakt sowie Aufgaben zu Form, Schrift, Farbe und Dimension auf dem Programm.

Im neuen üK2 beschäftigen sich die Lernenden vorwiegend mit Techniken der Befestigung. Der Gestaltungsprozess wird in angepasster Form das Thema von üK3 bleiben. Dabei werden alle drei Lernorte zusammenarbeiten: Die Lernenden werden das im überbetrieblichen Kurs gestaltete Produkt im Betrieb herstellen und anschliessend als fertiges Produkt in der Schule präsentieren.

Der üK1 der Gestalter Werbetechnik ist bereits umgesetzt. Er findet in zwei Teilen statt und ist in Bern noch vor Ende September gestartet.

Sabine Frey ist im Verband Werbetechnik + Print (VWP) in der Kommissionsleitung Berufsentwicklung + Qualität tätig und hält weiter die Projektleitung für die Totalrevision des Berufsbildes «Gestalter/in Werbetechnik EFZ» inne. Die Ausbildnerin mit eidg. Fachausweis unterricht darüber hinaus Berufsbildungsprofis als Dozentin.

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